Reiserücktrittsversicherung

ERVDas Reisebüro Mathias Taub kann Ihnen auch Reiserücktrittskostenversicherungen für Dialysepatienten anbieten.
Wann leistet die Reiserücktrittversicherung?

Die Reiserücktrittversicherung leistet Entschädigung in Höhe der Stornokosten bei

Haben Sie zusätzlich eine Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen oder ist diese schon in der Reiserücktritt-Versicherung enthalten, dann leistet diese zusätzlich Entschädigung bei

Als Gründe für einen Rücktritt werden i.d.R. von fast allen Versicherern anerkannt, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson* von folgenden Ereignissen betroffen ist:

In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die anfallenden Stornokosten.
Die betragen nach Buchung der Reise bereits 15 – 20 % der Reisekosten.
Je näher der Reisetermin rückt, um so höher werden die Stornokosten. Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn steigen die Stornokosten kontinuierlich an bis auf 90 – 100% der Reisekosten.

weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung kann Ihnen Herr Mathias Taub geben.